
Mit der Änderung vom Zivildienstgesetzes schränken Bundesrat und Parlament den Zugang zum Zivildienst deutlich ein. Die sechs problematischen Massnahmen aus der Reform zielen darauf ab, den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst massiv zu erschweren.
Unverhältnismässige Massnahmen
Die sechs Massnahmen sind rechtlich hochproblematisch. Beispielsweise bewirkt die vierte Massnahme (keine Zulassung mit null Restdiensttagen) im Extremfall, dass Personen gegen ihr Gewissen zum Aktivdienst an der Waffe gezwungen werden, weil es in diesem Fall nicht möglich wäre, fristgerecht ein Zivildienstgesuch einzureichen. Es ist deshalb auch mehr als fraglich, ob die Reform überhaupt mit der Bundesverfassung und dem Völkerrecht vereinbar ist.
Armee hat keine Personalengpässe
Der aktuelle Armeebestand ist mit 151'299 Armeeangehörigen (Armeeauszählung 2022) sowieso zu hoch, denn das reglementarische Ziel liegt bei 100'000 und das tatsächliche Ziel bei 140'000 Armeeangehörigen. Laut den Zahlen vom Bundesamt für Statistik gibt es auch in den nächsten Jahren keine Engpässe.
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